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Beratungsrechtsschutz
Die Aufgabe einer Beratungs-Rechtsschutz-Versicherung ist es, die Kosten für rechtliche Beratungstätigkeiten zu übernehmen. Der Versicherungsschutz ist je nach Vereinbarung für den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich möglich.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
- Im Privat- und Berufsbereich ist, wenn nicht anders vereinbart, der Versicherungsnehmer sowie sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner oder Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder versichert.
- Im Betriebsbereich besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten, die den versicherten Betrieb betreffen.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz einer Beratungsrechtsschutz Versicherung umfasst normalerweise die Kosten für eine mündliche Beratung in Rechtssachen. Die Rechtsauskunft wird meist entweder vom Versicherer geleistet oder von einem vom Versicherer gewählten Rechtsvertreter.
Benötigt die versicherte Person Rechtsauskunft in Rechtssachen, die ihr Verhältnis mit dem Versicherer betreffen (z.B. bezüglich eines Vertrages mit dem Versicherer), übernimmt die Versicherung für gewöhnlich die Kosten für einen vom Versicherungsnehmer gewählten Rechtsvertreter.
Meistens deckt eine Versicherung die Kosten für höchstens eine Rechtsberatung pro Monat. Rechtsauskünfte, die sich auf Steuer-, Zoll- oder sonstiges Abgaberecht beziehen, sind normalerweise vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ändert sich ein rechtliches Verhältnis des Versicherungsnehmers oder steht eine solche Veränderung bevor und wird dadurch rechtliche Beratung notwendig, so gilt das als Versicherungsfall.
Wartefrist
Die Wartefrist im Beratungsrechtsschutz beträgt für gewöhnlich drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Tritt ein Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist auf, so besteht dafür kein Versicherungsschutz.
Rechtsschutzversicherung Vergleich Österreich
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